In italienischer Sprache: Schönheit in der Verfassung der Republik
21.03.2025 18:00 - 19:30
Kann das „Recht auf Schönheit“ in die italienische Verfassung aufgenommen werden, so wie das „Streben nach Glück“ in den Vereinigten Staaten in die am 4. Juli 1776 unterzeichnete Unabhängigkeitserklärung aufgenommen wurde?
Dies ist das Thema des Gesprächs zwischen Federico Guiglia und Maria Agostina Cabiddu, Professorin für Institutionen des öffentlichen Rechts am Politecnico in Mailand, welches im Rahmen der "Dialoge Meran" geführt wird. Professorin Maria Agostina Cabiddu hat dem Thema eine interessante verfassungsrechtliche Studie gewidmet („Bellezza, per un sistema nazionale“).
Italien, das nicht nur deshalb als Heimat der Schönheit gilt, weil es das größte von der Unesco zertifizierte kunsthistorische Erbe der Welt besitzt, hat seine Daseinsberechtigung noch nicht „konstitutionalisiert“. Und die Schönheit - wie Dostojewski sagte - „wird die Welt retten“.
Anfahrt
Fußweg 10 Minuten (Postbrücke überqueren, Cavourstraße links, Innerhoferstr. rechts). Öffentlicher Parkplatz: St. Josef Parking. Bushaltestelle: Elisabethpark.