Der Südtirol Guest Pass (museumobil Card) ist der Fahrschein für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Südtirol und ermöglicht zudem bis 31.12.2024 den Besuch von rund 80 Museen, Sammlungen und Ausstellungen.
Dieser Pass wird den Gästen als besondere Inklusivleistung von ausgewählten Gastgebern ausgehändigt.
Im Feriengebiet Tisens-Prissian steht der Südtirol Guest Pass (museumobil Card) seit dem 01.04.2023 allen Feriengästen jener Beherbergungsbetriebe, die Mitglied beim Tourismusverein Tisens-Prissian sind, kostenlos zu, da die Finanzierung durch Beiträge dieser Mitglieder erfolgt.
Gäste, die in einem Betrieb nächtigen, der kein Mitglied des Tourismusvereins Tisens-Prissian ist, haben kein Anrecht auf den Südtirol Guest Pass.
Öffentliche Verkehrsmittel in Südtirol:
• Nahverkehrsbusse (Stadt-, Überland- und Citybusse), PostAuto Schweiz (Linie 811 zwischen Mals und Müstair) und VVT Direktbus (Linie 273 zwischen Mals und Kajetansbrücke)
• Regionalzüge in Südtirol (R, RV & RE): Brenner bis Trient, Mals bis Innichen bzw. Vierschach-Helm, Rittner Schmalspurbahn
• Standseilbahn auf die Mendel
• Öffentliche Seilbahnen: Mühlbach-Meransen, Burgstall-Vöran, Vilpian-Mölten, Bozen-Kohlern, Bozen-Ritten
Ausgenommen sind: Nightliner, Fernzüge (z.B. EC- und Intercity-Züge, Railjet, Frecciarossa, Italo), Alpinlinien Seiser Alm (Linie 10, 11, 12), sowie folgende Alpinlinien Seiser Alm in den Sommermonaten: 439, 442 & 444.
Für Fahrräder, Hunde und andere Tierarten muss ein zusätzliches Ticket gelöst werden!
Hunde-/Tiermitnahme: Einzelfahrschein oder Mobilcard Junior (Bezahlkarte ab 10,00 € für 1, 3 oder 7 Tage). Kostenlos: Blindenhunde und Kleintiere, die im Arm gehalten werden. Maulkorbpflicht!
Fahrradmitnahme: Fahrradtageskarte zu 7,00 €. Fahrradmitnahme ist in Regionalzügen und auf gekennzeichnete Buslinien bei vorhandenem Platz begrenzt möglich.
Der Südtirol Guest Pass (museumobil Card) in Form einer KARTE:
• muss mit dem vollen Namen des Gastes und der Aufenthaltsdauer auf der Rückseite versehen sein
• ist zu Beginn jeder einzelnen Fahrt zu entwerten, d.h. je nach Entwertungsgerät (Geräte sind alle blau! Gelbe oder grüne Geräte nicht verwenden!) muss der Südtirol Guest Pass entweder durch Einschieben des Tickets oder Scannen des QR-Codes auf der Hinterseite entwertet werden
• ist bei jeder Busfahrt im Bus zu entwerten
• ist vor jeder Zugfahrt am Bahnhof/Bahngleis zu entwerten
• ist vor jeder Fahrt einer öffentlichen Seilbahn an der Tal-/Berg-Station zu entwerten
• ist für den Besuch der Museen oder Ausstellungen beim Eintritt vorzuweisen (Museumsbesuch ist nur noch bis 31.12.2024 möglich.)
• ist die Karte (Magnetstreifenkarte, die sensibel auf Handy und Magnete reagiert) beschädigt, wird vom Entwertungsgerät „ILLEG/UNLESERL“ + Datum und Uhrzeit auf die Karte gestempelt. Der Fahrgast kann in diesem Fall die Fahrten trotzdem für den gesamten Tag fortsetzen, muss die Karte aber anschließend in seiner Unterkunft austauschen lassen.
• gilt ab 00:00 Uhr des Tages der Anreise bis 23:59 Uhr am Tag der Abreise
• gilt bis zu 7 Tage nach der 1. Entwertung (Bei einem Ferienaufenthalt von über 7 Tage wird ein weiteres Ticket ausgehändigt.)
Der Südtirol Guest Pass (museumobil Card) in DIGITALER Form:
• ist mit dem vollen Namen des Gastes und der Aufenthaltsdauer versehen
• gilt ab 00:00 Uhr des Tages der Anreise bis 23:59 Uhr am Tag der Abreise (Verändert sich die Aufenthaltsdauer, dann ändert sich mit der Aufenthaltsdauer auch der Gültigkeitszeitraum vom Südtirol Guest Pass.)
• wird durch scannen vom QR-Code beim Entwertungsgerät entwertet
• ist zu Beginn jeder einzelnen Fahrt beim Entwertungsgerät zu entwerten
• ist vor jeder Zugfahrt am Bahnhof/Bahngleis zu entwerten
• ist vor jeder Fahrt einer öffentlichen Seilbahn an der Tal-/Berg-Station zu entwerten
• ist für den Besuch der Museen oder Ausstellungen beim Eintritt vorzuweisen (Museumsbesuch ist nur noch bis 31.12.2024 möglich.)
Nachhaltigkeitsaspekt des Südtirol Guest Passes:
Mit dem Südtirol Guest Pass wird die nachhaltige Mobilität und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gefördert und ein Beitrag zur Reduzierung der negativen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs geleistet.