Zum Fischen an unseren Gewässern sind folgende Dokumente notwendig:
Für Personen mit Wohnsitz in Südtirol:
- Fischereilizenz der Kategorie B und ab einem Alter von 16 Jahren der Fischerschein (Fischerprüfung)
- Tages- oder Jahreskarte
Für Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz außerhalb Südtirols:
- Fischerlizenz der Kategorie B
- Tageskarte
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland:
- Fischereilizenz der Kategorie D (Gültigkeit 10 Jahre, sofern vor der Durchführungsverordnung zum neuem Fischereigesetz LG 3/2023 ausgestellt. Danach jährlich zu erneuern)
- Tageskarte