In Südtirol gilt die Ortstaxe. Diese wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben.
Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen, Wanderwegen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit.
Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die Höhe der Ortstaxe ist wie folgt in Kategorien eingeteilt:
• € 3,10 pro Person und Übernachtung in Beherbergungsbetrieben mit 4 und 5 Sternen
• € 2,60 pro Person und Übernachtung in Beherbergungsbetrieben mit 3/3s Sternen,
im Urlaub auf dem Bauernhof mit 5 Blumen und in der privaten Vermietung mit 5 Sonnen
• € 2,10 pro Person und Übernachtung für alle anderen Kategorien und Camping