Reglement des 18. Ultner Höfelaufs
Reglement des 18. Ultner Höfelaufs

Reglement des 18. Ultner Höfelaufs

A) ALLGEMEINES ZUM 18. ULTNER HÖFELAUF:

1. Austragungsort, Datum, Start-Ziel:
Der Start erfolgt am Sonntag, 21. Juli 2024 als Massenstart in Kuppelwies / Ultental (1.145 m). Das Ziel ist wiederum Kuppelwies. Zugelassen sind Einzelbewerber.

2. Der Veranstalter:

Austragender Verein: S.C. ULTIMO – ULTEN A.S.V.
Organisation: Tourismusgenossenschaft Ultental/Proveis

3. Teilnahmebedingungen und Klasseneinteilung:


Bärelelauf für Kleinkinder: Strecke: Kuppelwies – Seestrecke
Länge: 100 mt; Startzeit: 9.15 Uhr; ohne Anmeldung

Kinder/Schüler (S): Strecke:
Kuppelwies – Seestrecke
Länge: 0,5 km; Startzeit: 09.30 Uhr
Kategorie Mädchen und Buben (S1):
Jg 2017 – 2018; Jg 2015 – 2016, Jg 2013 – 2014

Länge: 1,0 km; Startzeit: 09.40 Uhr
Kategorie Mädchen und Buben (S2):
Jg 2011 – 2012, Jg 2009 – 2010

Special Olympics 0,5 km (SPO für Menschen mit Beeinträchtigung)
Strecke: Kuppelwies – Seestrecke
Länge: 0,5 km; Startzeit: 9.50 Uhr

Volkslauf Hobby (VH): Strecke: Kuppelwies – St. Walburg – Kuppelwies
Länge: 8,0 km, Startzeit: 10:10 Uhr
Kategorie Frauen und Männer:
Jg 2008 und Ältere
• KEIN ärztliches Attest benötigt
• Zeitmessung
• alphabetische Ergebnisliste ohne Rangfolge
Für Minderjährige bleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.

Klassisch (K): Strecke: Kuppelwies – St. Nikolaus – St. Gertraud – Kuppelwies (Änderungen vorbehalten)
Länge: 18,0 km; Startzeit: 10:00 Uhr
Kategorie Frauen und Männer:
Jg 2005 – 2006, Jg 2002 – 2004, Jg 1990 – 2001, Jg 1980 – 1989,
Jg 1970 - 1979, Jg 1960 – 1969, 1959 und Ältere

Volkslauf Sport (VS):
Strecke: Kuppelwies – St. Walburg – Kuppelwies
Länge: 8,0 km, Startzeit: 10:10 Uhr
Kategorie Frauen und Männer:
Jg 2007 – 2008, Jg 2005 – 2006, Jg 2002 – 2004, Jg 1990 – 2001,
Jg 1980 – 1989, Jg 1970 - 1979, Jg 1960 – 1969, 1959 und Ältere

Teilnahmebedingungen Klassisch (K) und Volkslauf Sport (VS):

Alle italienischen Teilnehmer müssen im Besitz eines von einem anerkannten Sportarzt ausgestellten sportärztlichen Zeugnisses für Leichtathletik sein, welches am Tag des Wettkampfes gültig ist. Alle italienischen Athleten müssen zudem im Besitz eines gültigen UISP- oder FIDAL-Ausweises oder einer RUNCARD sein.
Ausländische Teilnehmer, welche einem von der World Athletics (IAAF) anerkannten Leichtathletikverband angehören, müssen dies mittels Verbandsausweis oder Erklärung ihres Verbandes belegen.
Ausländische Teilnehmer hingegen, die keinem von der World Athletics anerkannten Leichtathletikverband angehören, benötigen ein am Tag des Rennens gültiges Gesundheitszeugnis. Das „Gesundheitszeugnis für Teilnehmer aus dem Ausland" muss unter “Ärztliches Attest” im Anmeldesystem www.endu.net hochgeladen oder als Anhang an die E-Mail masi@evodata.it gesendet werden.

Wer bis am 15.07.2024 kein ärztliches Zeugnis laut Reglement gemailt, hochgeladen oder geschickt hat, wird automatisch in die Kategorie Volkslauf Hobby (VH) eingestuft.
Achtung! Es werden nur sportärztliche Zeugnisse für Wettkampfsport mit Aufschriften – Leichtathletik akzeptiert. Erklärungen wie: Lauf, Marathon, Fußball usw. werden nicht angenommen.



Guat Gongen (G) und Special Olympics Guat Gongen für Menschen mit Beeinträchtigung (SPO-G):
Strecke: Kuppelwies – St. Nikolaus – Kuppelwies
Für Wanderer, Geher, Nordic Walker (Stöcke sind erlaubt)
Länge: 8,5 km, Startzeit: 10:25 Uhr
• KEIN ärztliches Attest benötigt
• Zeitmessung
• alphabetische Ergebnisliste ohne Rangfolge

Für Minderjährige bleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.

4. Zeitlimit:
Die Sollzeit für den 18. Ultner Höfelauf beträgt insgesamt 2,5 Stunden. Die Einzelteilnehmer mit einer Gesamtzeit von über 2,5 Stunden in Kuppelwies werden in jedem Fall ausgeschlossen und scheinen nicht in der Endwertung auf.

5. Preise:
• Typische Ultner Produkte für die 3 Erstplatzierten bei den Kategorien Klassisch (K) und Volkslauf Sport (VS)
• Verlosung von Sachpreisen für den Kategorien Volkslauf Hobby (VH) und Guat Gongen (G)
• Medaillen für die Kinderkategorien
• Medaillen für die Kategorien Special Olympics (SPO) und Special Olympics Guat Gongen (SPO-G)
• Verlosung von Sachpreisen unter allen Teilnehmern
• Startpaket (Startnummer, hochwertiges Läufershirt aus Recyclingmaterial, 1 Berg- und Talfahrt mit der Kabinenbahn Schwemmalm, Gebäck der Bio-Bäckerei "Ultner Brot", Verpflegung auf der Strecke und im Ziel, Teilnahme an der Verlosung)
• Wanderpokal für das Team mit den meisten Teilnehmern
• Prämierung der Tagesbestzeit

6. Zeitnehmung:

Erfolgt bzw. wird durch den Veranstalter organisiert

B) ANMELDUNG:

1. Anmeldungen:

Online über Internet auf www.ultnerhoefelauf.info
Die Meldung ist erst nach korrekter Anmeldung gültig. Tritt ein/e gemeldete/r Teilnehmer/in nicht mehr an, hat er nach Einzahlung der Teilnahmegebühr keinen Anspruch auf Rückzahlung.
Sollte ein/e Teilnehmer/in aus gesundheitlich-medizinischen Gründen nicht teilnehmen können, so kann er dem Veranstalter das ärztliche Zeugnis der Krankenbescheinigung mailen, damit ihm die Teilnahmegebühr rückerstattet wird.
Es werden keine Gruppenanmeldungen akzeptiert!

2. Teilnahmegebühr:

Bis Montag, 15.07.2024:
35 € Erwachsene (inkl. Gebühren Enternow), Nachmeldung +15 €
15 € Kinder/Schüler (inkl. Gebühren Enternow), Nachmeldung +5 €
15 € Special Olympics e Special Olympics Guat Gongen (inkl. Gebühren Enternow), Nachmeldung +5 €

Zahlungsmöglichkeiten:

• mittels Kreditkarte
• mittels Banküberweisung innerhalb 15.07.2024
Keine Barzahlung am Veranstaltungstag vor Ort möglich.



3. Anmeldeschluss:
Montag, 15.07.2024
Nachmeldungen sind nur am Samstag, 20.07.2024 von 15:00 bis 17:00 Uhr im Start- Zielgelände Kuppelwies mit einem Aufpreis von 15 € für Erwachsene und 5 € für Kinder/Schüler und Special Olympics möglich.
Infos über: Tourismusgenossenschaft Ultental/Proveis, E-Mail: info@ultental.it
Tel.: +39 0473 795387 Fax: +39 0473 795049

4. Zeitplan:

Samstag, 20.07.2024
15:00 bis 17:00 Uhr Nachmeldung und Startnummernausgabe, Start- Zielgelände Kuppelwies
Sonntag, 21.07.2024
07:00 bis 09:00 Uhr Startnummernausgabe, Start- Zielgelände Kuppelwies
09:15 Uhr Startschuss
13:00 Uhr Zielschluss
13:30 Uhr Verlosung (nur für Anwesende) und anschließend Preisverteilung
17:00 Uhr Ziehung und Preisverteilung der Lotterie
Kinderanimation 9:30 – 17:00 Uhr

5. Unterkünfte und Aufenthalt:
Tourismusgenossenschaft Ultental/Proveis
Parkplätze im Start– und Zielgelände
Kulinarisches Fest „Guat Gessn“

C) DER ATHLET MUSS FOLGENDE PUNKTE EINHALTEN

1. Anforderungen an Material und Ausrüstung:
Laufen (Schuhe und Ausrüstung)
Schuhwerk muss vom Athleten selbst gewählt werden.
Der Gebrauch von Stöcken ist verboten, ausgenommen in der Kategorie „Guat Gongen“.
Schutzkleidung muss selbst mitgetragen werden.

2. Allgemeine Wettkampfbedingungen

• Die Startnummer ist so anzubringen, dass sie vorne deutlich und völlig lesbar ist.
• Allen Teilnehmern wird kostenlos ein Chip zur Verfügung gestellt, der an der Startnummer befestigt ist. Der Chip muss im Zielbereich abgegeben werden. Erfolgt dies nicht, wird eine Pönale von 20 € berechnet.
• Das Tragen von richtiger Kleidung, angepasst an die Wetterlage, ist von den Athleten/innen selbst zu beachten und zu verantworten. Er/Sie muss sich selbst darum kümmern, dass am Ziel seine/ihre trockene Kleidung zum Umziehen vorfindet. Vom Veranstalter wird die Verpflegung während des Wettbewerbs zur Verfügung gestellt.
• Die Versorgung der Athleten mit eigener Verpflegung auf den einzelnen Streckenabschnitten ist erlaubt. Allerdings dürfen dadurch keine Mitbewerber/innen behindert werden. Selbst mitgebrachte Verpflegung darf nicht entlang der Strecke weggeschmissen werden.
• Begleitfahrzeuge sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus organisatorischen Gründen nicht zugelassen.
• Es kann lebensgefährlich sein, kurz nach infektiösen Krankheiten (z.B. Angina, Grippe) oder sogar mit Fieber an den Start zu gehen. Doping ist strengstens verboten. Deshalb trägt jede/r Teilnehmer/in die volle und alleinige Verantwortung für seinen/ihren Gesundheitszustand.

3. Zur Disqualifikation führt die Nichteinhaltung der folgenden Bestimmungen:
• Das Verlassen, Abkürzen der vorgeschriebenen Strecke
• Weitergabe der Startnummer und Chip
• Hilfe durch fremdes Eingreifen oder durch Gebrauch technischer Hilfsmittel
• Behinderung von Mitbewerbern/innen
• Sportlich unfaires Verhalten und das Nichtbeachten der Sicherheitsnormen
• Jede/r Teilnehmer/in kann vom Rennleiter aus dem Rennen genommen werden, wenn dies dessen gesundheitlicher Zustand erfordert.
• Die Überschreitung der Sollzeit
Fairness und Sportlichkeit werden großgeschrieben!

4. Aufgabe oder Ausscheiden durch technischen Defekt:
Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, sich bei Ausscheiden oder bei Aufgabe beim nächsten Streckenposten abzumelden. Er/sie hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass die Rennleitung über seinen/ihren Verbleib informiert ist.

5. Einspruch bei der Rennleitung:
Einsprüche müssen innerhalb von 30 Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse in schriftlicher Form zusammen mit einer Summe von € 100,- an die Rennleitung eingereicht werden.
Im Falle der Anerkennung der Reklamation wird der Betrag rückerstattet.

D) DER VERANSTALTER GARANTIERT:


1. Serviceleistungen vom Veranstalter:
Durch die korrekte Anmeldung und Einzahlung des Organisationsbeitrages erhält der/die Athlet/in folgende Serviceleistungen:

• Infostelle für Unterkunft, Wettkampfseinweisung (Zeitplan ...)
• Erhalt von Starterpaket (Startnummern, T-Shirt...) - solange Vorrat reicht
• Verpflegung während Wettkampf (Versorgungsstationen mit Getränken und Nahrung)
• Anwesenheit und Service durch Streckenposten
• medizinische Versorgung in Notfällen durch den Rennarzt
• Preise (siehe Übersicht Preise)
• Aktuelle Ergebnisse vor Ort und im Internet (darauffolgende Woche)
• Unterhaltungsprogramm

2. Startnummernausgabe:
Diese erfolgt am Samstag, 20.07.2024 von 15:00 bis 17:00 Uhr und Sonntag, 21.07.2024 zwischen 7:00 – 9:00 Uhr durch das Rennbüro am Streckenstart in Kuppelwies.
Startnummern und der Chip dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.

3. Siegerehrung und Preisverteilung:
Diese erfolgt nach Beendigung des Wettbewerbs am Startgelände in Kuppelwies um ca. 13:30 Uhr.

4. Veröffentlichung der Ergebnisliste:
Die Ergebnisliste wird noch am Wettkampftag in Kuppelwies veröffentlicht. Weiters können die Ergebnisse auch im Internet online abgerufen werden.

E) DER VERANSTALTER BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR:

1. Die Rennleitung behält sich das Recht vor:
• Anmeldungen für nichtig zu erklären, bzw. diese nicht anzunehmen
• Spezielle Einladungen auszustellen
• Das Teilnehmerfeld zu erweitern oder zu limitieren (durch rechtzeitige Ankündigung)
• Die Teilnahmeanforderungen oder das Reglement zu erweitern (mit entsprechender Mitteilung)
• Zeit- und Terminänderungen durch außerordentliche Ereignisse vorzunehmen
• Eventuelle Streckenänderungen vorzunehmen (*)
(*) Im Falle eines plötzlichen Wetterumschwunges oder sonstigen, unvorhersehbaren Gründen, die die Sicherheit der Teilnehmer/innen gefährden, kann nach unanfechtbarem Urteil der Rennleitung die Strecke geändert oder der Wettbewerb abgebrochen werden. Bei Annullierung wird die Einschreibegebühr nicht rückerstattet.

2. Haftung:
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die den Athleten, Begleitern, Zuschauern oder an Sachen durch die Veranstaltung entstehen. Eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache eines jeden/r Teilnehmers/in.
Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer/innen.
Durch die Anmeldung und Einzahlung des Organisationsbetrages akzeptiert der/die Athlet/in die angeführten Bestimmungen. Die Teilnahme am 18. Ultner Höfelauf erfolgt auf eigenes Risiko.

3. Datenschutz:

Er erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Sinne des europäischen Datenschutzgesetzes DSGVO 2016/679 zu allen Zwecken, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem 18. Ultner Höfelauf stehen, verarbeitet und auch ins Ausland weitergegeben bzw. veröffentlicht werden können. Auch Fotos und Interviews können ohne Vergütungsanspruch gemacht werden.

MIT DER ANMELDUNG ERKENNT DER TEILNEHMER DIESE SÄMTLICHEN ORDNUNGEN DES REGLEMENTS ALS FÜR SICH VERBINDLICH AN.

18. Ultner Höfelauf Ultental, am 21.07.2024

Rennleitung:
Austragender Verein: S.C. ULTIMO – ULTEN A.S.V.
Organisation: Tourismusgenossenschaft Ultental/Proveis