Pfifferlinge, Steinpilze und Co. stellen in den Sommermonaten köstliche Geschenke dar, die unsere Wälder für uns bereithalten. Damit das ökologische Gleichgewicht beim Ernten nicht beeinträchtigt wird, ist es unerlässlich, mit Bedacht und Rücksicht vorzugehen.
Deshalb ist das Sammeln von Pilzen in Südtirol mit Landesgesetz geregelt und unterliegt folgenden Vorschriften:
- Pilze dürfen nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr gesammelt werden
- Personen, welche in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 2 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
- Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 1 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
- Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut durchlüfteten Behälter transportiert werden
- die Verwendung von Rechen und Harken ist verboten.
Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 8 € - entrichten. Diese Gebühr wird auf das auf die Gemeinde lautende Postkontokorrent eingezahlt. Bei einigen Gemeinden im Passeiertal kann die Genehmigung auch online erworben werden: Klicke
hier.