Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz geregelt und unterliegt folgenden Vorschriften:
- Pilze dürfen nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr gesammelt werden
- Personen, welche in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 2 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
- Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 1 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
- Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut durchlüfteten Behälter transportiert werden
- die Verwendung von Rechen und Harken ist verboten
Sammelgenehmigung: 10,00€ pro Person/Tag + 0,60€ Servicegebühr.
Die Ermächtigung zum Pilzesammeln in Tscherms ist online zu beantragen (siehe Link unten).